Ausführlicher auf http://sites.google.com/site/penisgenozid15 Eingangsbestätigung aus Den Haag: https://f6e59efa-a-62cb3a1a-ssites.googlegroups.com/site/penisgenozid15/home/_7Strafanzeige_gegen_Deutsche_Bundesregierung_Voelkermord_an_Exhibitionisten_eng.png

Paul Wolf (Das Frauherr) Horststr. 6 51063 Köln 01. Juni 2017 Deutschland Staatsangehörigkeit: deutsch, ethnische Herkunft mongolische Geschlecht: intersexuell mit Störung der Geschlechtsidentität, Hermaphrodit, Zwitter, Shemale, Transsexuell, Transgender, Halbfrau, Halbmann, Das Frauherr

http://penisgenozid.tk http://sites.google.com/site/penisgenozid18 http://sites.google.com/site/liebeab14 http://sites.google.com/site/kindermord http://kindermord.tk http://kindermord.ga Webseiten werden vom Staat ständig gesperrt. Ich stelle sie wieder

International Criminal Court (ICC) Po Box 19519 2500 CM, The Hague The Netherlands Aktenzeichen:

OTP-CR-161-17

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76135 Karlsruhe

Zwölfte Strafanzeige 1

nach Art. II b), d); Art. III a), c), e) der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und §§ 6 Abs. 1 Ziff. 2, 4; 7 Abs. 1 Ziff. 5, 6, 8, 9, 10 des Völkerstrafgesetzbuch (VstGB) i.V.m. Art. 25; 34 GG und § 130 Abs. 1 StGB gegen den Völkermörder-BanditenBundespräsident für die völkermörderische Bundesrepublik Deutschland Frank-Walter Steinmeier

wegen gemeinschaftlicher bandenmäßiger systematischer massenweiser „strafrechtlicher“ Verfolgung Genozid Zwangskastration von Jungen-Exhibitionisten in der völkermörderischen Bundesrepublik Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, Sehr geehrter Herr Deutscher Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, hiermit erstatte ich meine zwölfte Strafanzeige nach Art. II b), d); Art. III a), c), e) der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und §§ 6 Abs. 1 Ziff. 2, 4; 7 Abs. 1 Ziff. 5, 6, 8, 9, 10 des Völkerstrafgesetzbuch (VstGB) i.V.m. Art. 25; 34 GG und § 130 Abs. 1 StGB gegen den Völkermörder-Banditen-Bundespräsidenten für die völkermörderische Bundesrepublik Deutschland Frank-Walter Steinmeier wegen gemeinschaftlicher bandenmäßiger systematischer massenweiser „strafrechtlicher“ Verfolgung Genozid Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit Zwangskastration von Jungen-Exhibitionisten in der Bundesrepublik Deutschland. Würden sie bitte diesen Banditen-Völkermörder-Frank-Walter-Steinmeier und seine ganze völkermörderische Deutsche Bundesregierung in der Untersuchungshaft festnehmen, vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagen und für lebenslängliche Haftstrafe verurteilen.

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Als Außenminister pflegte er unmittelbar Kontakten mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, wusste er sicher Bescheid über meine mehreren Strafanzeigen gegen die völkermörderische Bundesrepublik Deutschland vorm IstGH, aber er hat dagegen absolut nichts unternommen. Diese seine völkermörderische verbrecherische bewusste vorsätzliche Untätigkeit gegen den Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Jungen-Exhibitionisten in Deutschland betreibt er jetzt immer weiter, aber schon als Völkermörder-Bandit-Bundespräsident für die völkermörderische Bundesrepublik Deutschland! Würden sie bitte höchstrichterlich gerichtlich anordnen veranlassen, damit die Deutsche Bundesregierung der Gesetzgeber den §183 StGB Exhibitionistische Handlungen sofort aussetzen stoppen und eine rechtliche Stellungnahme-Gutachten über die Anwendung des §183 StGB an Jungen-Exhibitionisten unter 21 Jahre abgeben, ob der Staat die Polizei die Gerichte den §183 StGB an Jungen-Exhibitionisten unter 21 Jahre anwenden dürfen, ob unter dem Tatbestandsmerkmal „Ein Mann“ auch die Jungen-Exhibitionisten unter 21 Jahre gemeint sind?

§ 183 StGB ist nur für Männer bestimmt! Jungen-Exhibitionisten werden seit 1973 ohne Gesetze polizeilich gejagt, von Strafgerichten „verurteilt“. Keine Strafe ohne Gesetz! 14-21 jährige Jungen-Exhibitionisten seit 1973 ohne Gesetze massenweise „strafrechtlich“ zu verfolgen und sie danach massenweise strafrechtlich wegen Exhibitionismus „zu verurteilen“ und sie danach per gerichtliches „Urteil“ nach Abs. 3 § 183 StGB massenweise zwangsweise durch Spritze medikamentös chemisch zu kastrieren, sind nach Art. II b), d); Art. III a), c), e) der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und §§ 6 Abs. 1 Ziff. 2, 4; 7 Abs. 1 Ziff. 5, 6, 8, 9, 10 des Völkerstrafgesetzbuch (VstGB) i.V.m. Art. 25; 34 GG und § 130 Abs. 1 StGB Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit! Systematische zwangsweise Kastration seiner nur männlichen Bevölkerung durchgeführt vom Staat, sind nach Art. II b), d); Art. III a), c), e) der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und §§ 6 Abs. 1 Ziff. 2, 4; 7 Abs. 1 Ziff. 5, 6, 8, 9, 10 des Völkerstrafgesetzbuch (VstGB) i.V.m. Art. 25; 34 GG und § 130 Abs. 1 StGB Völkermord, Verbrechen gegen die 3

Menschlichkeit! Scheiß-Juden und Scheiß-Christen stellen in diesem jüdisch-christlich-deutschen Land die Jungen-Exhibitionisten vor Strafgerichten ohne Gesetze! Bundesverfassungsgericht hat meinen Antrag 2 BvQ 30/16 auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung vom 15.07.2016 abgelehnt. https://drive.google.com/file/d/0B52DqRcj-qGHZk50bGFhd3BVbnM/view?pref=2&pli=1 Der Deutsche Bundestag prüft meine Petition Pet 4-18-07-4512-036508 für die Abschaffung des § 183 StGB. Das Europäische Parlament prüft meine ähnliche Petition 0419/2017 gegen die ganze BRD wegen systematischer massen Zwangskastration von Exhibitionisten in BRD nach §183 Abs.3 StGB und wegen seit 1973 ohne Gesetze „strafrechtlicher Verurteilung“ von Jungen-Exhibitionisten. Seit 1973 wurden in BRD 110 Tausend Jungen-Exhibitionisten ohne Gesetze „strafrechtlich verurteilt“. https://drive.google.com/file/d/0B52DqRcj-qGHSVVSOHZLU3lWTGM/view Die Deutsche Bundesregierung und Gesetzgeber weigern sich kategorisch den § 183 StGB abzuschaffen, sind alle gegen mich in absolute Deckung gegangen, schweigen beharrlich, ignorieren all meine schriftlichen Petitionen Beschwerden Anträge Forderungen Erinnerung, geben mir keinen persönlichen Termin. Auf meine mehreren telefonischen Anrufe antwortet mir die Zentrale, sie bekommen die Antwort per Post und legen auf. Dann müssen die Gerichte den §183 StGB abschaffen! § 183 StGB gilt nicht für Jungen. Jungen unter 18 sind nach UN-Kinderrechtskonvention keine Männer. Tatbestandsmerkmal "Ein Mann" schränkt ausdrücklich die Anwendung nur an die Männer ein und schließt damit die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) §§1 Abs.1, 2 Abs.2 an den §183 StGB aus. Im alten §183 StGB Öffentliche Unzuchtshandlung stand "Wer", damit standen Kinder und Frauen auch unter strafrechtlicher Verfolgung. Mit neuem §183 StGB wurden sie durch eingeführtes "Ein Mann" raus genommen. Es existieren kein Gesetz

Urteil, die den Jungen verbieten, in der Öffentlichkeit und auch vor Kindern zu onanieren!

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Vornehmen sexueller (exhibitionistischer) Handlungen vor einem Kind §176 Abs.4 Nr.1 StGB gilt nicht für Jungen, weil den Jungen nicht verboten ist, zu onanieren. Überhaupt den Straftat-Begriff „Exhibitionist“ kann man an Jungen nicht anwenden, weil sie als „Exhibitionist“ nicht sein können. Durch jugendliche Onanie kann man Mädchen nicht missbrauchen erwachsene Frauen nicht erschrecken. Penis eines Kindes ist kein Schreckgespenst und niemals eine Bedrohung! „Erigierte Penisse“ bei Jungen sind höchstens 8 cm. mit Durchmesser 1-cm. Es sind keine richtigen männlichen Penisse! Ein 15-jähriger Junge habe Penis gezeigt, das passt nicht zum Straftatbestand ein Mann? In ganzem Allgemeinteil des StGB §§ 1-79 steht keine rechtliche Erklärung dafür, wann ist ein Mann ein Mann? Was ist das der Mann? Was bedeutet nicht ein Mann zu sein? https://www.youtube.com/watch?v=2xEfnXeqRFc Es ist wissenschaftlich medizinisch millionenfach bewiesen, dass die Jungen unter 21 noch als Intersexuell gelten, ohne ausgeprägtes nicht vollständig gebildetes männliches Geschlecht ohne richtigen männlichen Penis ohne männliche Hormonen ohne Sperma-Ejakulat ohne vollständig

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gebildetes sexuelles Nervensystem. Alle Kinder gelten nach AnatomieLehre noch als geschlechtslos mit nicht unklarem nicht ausgeprägtem Geschlecht! Tatbestand des Exhibitionismus sei nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung diene. Sei dies nicht der Fall, könne nicht von Exhibitionismus gesprochen werden. BayObLG 16.06.1998 – 2 St RR 86/98 Eine exhibitionistische Handlung im Sinne von §183 Abs.1 StGB ist nicht allein ein äußerer Vorgang, sondern eine Handlung mit sexueller Motivation (Tröndle/Fischer aaO Rdn. 5). Die Motivation und Tatvorsatz des Beschuldigten müssen sicher festgestellt werden, sei dies nicht der Fall, ist den Zweifelssatz anzuwenden. BGH 2 StR 235/07

Jungen sind nicht imstande „sexuelle Befriedigung“ Orgasmus zu bekommen. Bei ihnen fehlen männliche sexuale Hormonen Sperma. Sie reiben den Schniedel endlos, aber bekommen kein Samenerguss, trockene Schniedelreibung. Jungen kennen noch nicht, was ist das „sexuelle Motivation“, weil Nervenbahn Gehirn/Penis nicht vollständig gebildet ist. Hirnmasse eines Mannes wiegt 1400 Gramm, bei Jungen nicht. https://vimeo.com/224788290 Erst mal ab Alter 21 Jahre bekommen die Menschen das vollständig gebildete männliche oder weibliche Geschlecht mit entsprechenden geschlechtsbezogenen Hormonen, Mann oder Frau oder mittleres Geschlecht zu sein. Genau das wird im Jugendgerichtsgesetz (JGG) gemeint. Der Staat verfolgt seit 1973 die 14-21 jährigen „Jungen-Exhibitionisten“, obwohl sie noch keine richtigen Männer ohne richtigen männlichen Penis ohne männliche Hormonen ohne SpermaEjakulat ohne vollständig gebildetes sexuelles Nervensystem sind und werden möglicherweise niemals zu Männern, bleiben entweder mit unklarem Geschlecht oder lassen sich zu Frauen operieren. Die Ermittlungsbehörden und Gerichte ermitteln niemals das richtige Geschlecht der 14-21 jährigen „Jungen-Exhibitionisten“ gutachterlich, sperren sie weg, lassen sie nach Abs.3 §183 StGB kastrieren, unterziehen sie den würdeverachtenden Erkennungsdienstlichen Maßnahmen, als ob sie hochgefährliche Sexualtäter wären. Diese Problematik wird auch bei erwachsenen MännernExhibitionisten niemals berücksichtigt, ob der Verdächtigte ein Mann mit richtigem männlichem 6

Geschlechts wäre? Für deutsche Bestien-Polizisten wäre genug die formelle amtliche Eintragung als Mann. Das ist Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit! In ganzem Jugendgerichtsgesetz steht kein Wort „ein Mann“, sondern Jugendlicher und Heranwachsender. Unter das Tatbestandsmerkmal des §183 StGB „ein Mann“ verstehen sich nach Jugendgerichtsgesetz die männlichen Personen, die nach 21 Lebensjahr sind. Die unter 21 Lebensjahr männlichen Personen gelten nach Jugendgerichtsgesetz nicht als „Männer“. 21 Jahre ist rechtliche Übergangsgrenze vom Junge zum Mann. Der Staat darf gemäß Jugendgerichtsgesetz die männlichen Personen als „ein Mann“ nur nach 21 Lebensjahr zu bezeichnen. Im §183 StGB steht ausdrücklich „ein Mann“, das bedeutet, §183 StGB gilt ausschließlich nur für Männer, nicht für Jugendliche. Jugendgerichtsgesetz gilt nicht für §183 StGB! Schon die Bezeichnung dieses Gesetzes heißt „Jugendgerichtsgesetz (JGG)“, nicht aber „Männergerichtsgesetz (MGG)“. Jugendgerichte existieren nur für Jugendliche, nicht für Männer. Für Männer existieren „Männergerichte“. Laut Jugendgerichtsgesetz sind alle männlichen Personen unter 21 keine Männer. Alles was unter Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes steht, sind keine Männer. Das Jugendgerichtsgesetz behandelt nur Kinder-Jugendliche unter 21, wird an Männer nicht angewendet. Polizei Gerichte dürfen §183 StGB an Jungen unter 21 nicht anwenden, weil Jungen unter 21 keine Männer sind. Das Jugendgerichtsgesetz verbietet die Jungen wie Männer zu behandeln. Das Jugendgerichtsgesetz bewahrt die Jungen vor Behandlung wie Männer. Das Jugendgerichtsgesetz besagt: der Staat dürfe Jungen wie Männer nicht behandeln, Jungen seien noch keine Männer, Männer seien schon keine Jungen. Das Jugendgerichtsgesetz hat die einzige Aufgabe die Jungen groß zu ziehen, die Erziehungsmaßnahmen für Jugendlichen durchzuführen. Männer werden aber nicht großgezogen und nicht erzogen. Die Jungen stehen unter Obhut der Eltern der Erziehungsberechtigten, werden von Eltern von Erziehungsberechtigten bevormundet. Die Männer stehen nicht unter Obhut der Eltern der Erziehungsberechtigten, werden von Eltern von Erziehungsberechtigten nicht bevormundet. Jungen

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tragen die strafrechtliche Verantwortung zusammen mit Eltern mit Erziehungsberechtigten durch. Männer sind für ihre strafrechtlichen Handlungen allein zu verantworten! Es ist zwar den Menschen unter 21 gemäß §183a StGB und §118 OWiG auch verboten, in der Öffentlichkeit den Sex zu treiben oder nackt drum zu laufen, aber zu onanieren zu masturbieren zu exhibieren, ist ihnen nicht verboten. Es gibt seit in Kraft treten im 1973 des §183 StGB kein ExtraGesetz, kein Extra-Urteil, die besagen, dass die unter 21 Jahren Jungen-Exhibitionisten auch unter dem §183 StGB als „Ein Mann“ fallen. Wo ist hier die Gefahr für die Frauen? Welches Verhalten darf der Staat kriminalisieren? Das Strafrecht hat ultima ratio Funktion. Die Aufgabe des Strafrechts ist Gefahrenabwehr, Fremdgefährdung, Fremdschädigung, eine realistische bevorstehende Gefahr für die Allgemeinheit zu verhindern. Welche Gefahr für die Anderen, welche Schädigung für die Fremden, welche realistische bevorstehende Gefahr für die Allgemeinheit läge bei Reibung einer 2cm³ Eichel 2cm. rauf und 2cm. runter mit Reibungsfrequenz 40 Reibungen pro Minute aus Entfernung vor? Gefällt dir nicht, dann guck nicht hin, geh weiter! Du muss ja nicht hingucken! Allein in der Luft zu onanieren, ist nicht mit einem Eindringen in Intimbereich einer Frau verbunden! Der männerverachtende deutsche „Rechtsstaat“ bestraft die Jungen-Exhibitionisten per §183 StGB für die Zukunft, weil sie alle früher oder später sowieso Männer werden, deshalb bestrafen wir sie schon jetzt in Voraus! So was idiotisches gibt es sogar nicht in Nordkorea, Jungen-Exhibitionisten jetzt als zukünftige Männer-Exhibitionisten zu bestrafen! Seit in Kraft treten im 1992 der UN-Kinderrechtskonvention musste Deutschland alle an Kinder angewandten Gesetze insbesondere den §183 StGB überarbeiten, extra korrigieren, der UNKinderrechtskonvention anpassen und die Jungen per zusätzliches Gesetz in den §183 StGB einbinden. Bis heute ist es nicht geschehen. Das bedeutet, seit 1992 gilt §183 StGB ganz sicher nicht für Jungen-Exhibitionisten! Seit 1973 wurden insgesamt ca. 400.00 Menschen-Männer wegen Onanieren vor erwachsenen Frauen als Exhibitionisten „verurteilt“. Davon waren ca. 70.000 Jungen-Exhibitionisten unter 21 Jahre, die vor erwachsenen Frauen onaniert hatten.

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Aber es wurden auch plus + weitere ca. 40.000 Jungen-Exhibitionisten wegen Onanieren vor Kindern als Kindesmissbraucher nach §176 Abs.4 Nr.1 StGB vornehmen exhibitionistischer (sexueller) Handlungen vor einem Kind „verurteilt“. Verurteilung wegen Exhibitionismus und wegen Kindesmissbrauch sind verschiedene Tatbestände und sie werden in Statistik als eigenständige Straftaten umfasst und geführt. Insgesamt dürfte seit 1973 die Zahl der ohne Gesetze „verurteilten“ Jungen-Exhibitionisten ca. 110.000 sein: 70.000 für Onanieren vor erwachsenen Frauen und 40.000 für Onanieren vor Kindern! An Jungen-Exhibitionisten werden auch widerliche jungenverachtende männerverachtende polizeiliche Erkennungsdienstliche Maßnahme durchgeführt, als ob sie schon hochgefährliche Serien-Sexualstraftäter wären! Ich fordere, 110.000 seit 1973 ohne Gesetz „verurteilten“ Jungen-Exhibitionisten zu rehabilitieren und ihnen Opferrente nach Opferentschädigungsgesetz Art.34 GG lebenslang zu zahlen! Der Staat muss alle gesammelten DNA-Daten von Erkennungsdienstlichen Maßnahmen und Fotos usw. über Jungen-Exhibitionisten ab sofort löschen! Ich fordere diese menschenverachtende Bundesrepublik Deutschland den männerverachtenden §183 StGB abschaffen, weil 14-21 jährige Jungen-Exhibitionisten genau nach diesem männerverachtenden Strafparagraf „verurteilt“ werden, obwohl dieser Strafparagraf nicht für 14-21 jährige Jungen-Exhibitionisten gilt! Mit fortgeschrittenem Alter geht Hormon Testosteron nach unten. Ohne Testosteron ist ein Mann kein Mann. Die Bedeutung ein Mann zu sein, gälte für das Alter von 21 bis 50 Jahren. Jungen unter 21 und „Männer“ nach 50 sind keine 100% Männer. Nach 50 Lebensjahr „wandeln sich Männer“ langsam zurück in die „Frauen“ um und können nicht als Mann-Exhibitionist gelten. Es sind Exhibitionisten, aber nicht 100% männliche. Wo liegt gemäß §183 StGB die Grenze zwischen ein Mann nicht Mann zu sein? Penis zeigen, bedeutet ein Mann sein, nicht zeigen, kein Mann? Schauen sie https://xhamster.com Hermaphrodit, Shemale, Transsexuell 1 2 3 4 5 6. Ob ein Mensch ein richtiger Mann oder Frau wäre, lässt sich nur durch aufwendige GeschlechtschromosomenUntersuchung feststellen, aber immer mit Diagnose „niedrige/höhere Quotierung“. Alle deutschen Polizisten sind Verbrecher, weil sie Jungen-Exhibitionisten ohne Gesetze „polizeilich jagen“! 9

Alle deutschen Richter sind Verbrecher, weil sie Jungen-Exhibitionisten ohne Gesetze „strafrechtlich verurteilen“! Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist ein menschenverachtendes verbrecherisches Werk! Die deutschen „Juristen“ und „Beamter“ sind widerliche Nachkömmlinge von ungetöteten überlebten aus dem Zweiten Weltkrieg NAZIs! Entnazifizierung war bei den deutschen NAZIJuristen und NAZI-Beamter gar nicht durchgeführt! https://www.youtube.com/watch? v=0v4P4d3O3IU Das verbrecherische deutsche Grundgesetz ermöglicht diesem „Rechtsstaat“ die JungenExhibitionisten ohne Gesetze strafrechtlich massenweise „zu verurteilen“ und sie danach nach Abs.3 §183 StGB massenweise zwangsweise medikamentös zu kastrieren und der Staat bezeichnet diese Kastration nur als „notwendige medizinische Behandlung, um Leidensdruck zu beseitigen“. Durch diese zwangsweise medikamentöse „medizinische Behandlung“ wird aber die Sexualität bei Jungen und Männer vernichtet, werden Jungen und Männer dadurch für immer unwiderruflich impotent, zwangsweise medikamentös chemisch kastriert! Deutschland „verurteilt“ kastriert Jungen-Exhibitionisten ohne Gesetze! Jungen-Exhibitionisten ohne Gesetze strafrechtlich „zu verurteilen“ und zu kastrieren, ist Unrechtstat Genozid Despotie Tyrannei Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit! Jeder Bürger muss gegen alle deutschen Polizisten, die die Jungen-Exhibitionisten wegen Exhibitionismus „polizeilich strafrechtlich“ verfolgen, gegen alle deutschen Richter, die die JungenExhibitionisten wegen Exhibitionismus „strafrechtlich verurteilen, sofort Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger, Vollstreckung gegen Unschuldiger, Freiheitsberaubung erstatten! Laut medizinischer Diagnose der Weltgesundheitsorganisation ICD-10-GM-F65.2Version2017 gilt der Exhibitionismus automatisch als psychische Krankheit als krankhafte Funktion der Hirnmasse sowohl bei Frauen als auch bei Männern. Diese psychische Krankheit heißt Exhibitionismus. Das Krankheitsbild ist, sich ab und zu nackt zu zeigen. Der Staat hat aber die Erscheinung dieser psychischen Erkrankung bei Männern und auch bei Jungen unter Strafe gestellt.

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Alle Exhibitionisten auch Jungen-Exhibitionisten gelten automatisch als psychisch Krank und damit nach §20 StGB als unzurechnungsfähig, unschuldig, dann darf der Staat gegen unzurechnungsfähige psychisch Kranke unschuldige Exhibitionisten keinerlei Strafermittlung einleiten geschweige ermitteln! §344 StGB lautet Verfolgung Unschuldiger. Aber der Staat verfolgt diese unschuldigen Menschen genau dafür, weil sie unschuldig psychisch-krank sind. Das ist staatlich organisierte Verfolgung Unschuldiger im Maßstab des Staates! Das ist gesetzlicher Genozid Völkermord gegen unschuldige deutsche Männer-Exhibitionisten im Maßstab des Staates! In Deutschland psychisch krank zu sein, bedeutet Verbrechertum! Das einzige „Verbrechen“ von diesen psychisch Kranken wäre, dass sie „krankhafte“ Funktion der Hirnmasse haben! DieHoden werden bei psychisch kranken Exhibitionisten chirurgisch entfernt, die Testosteronproduktion die Sexualität chemisch/medikamentös vernichtet. Warum sind aber doch die Hoden und das Testosteron? Warum ist nicht das kranke sexualitätverseuchte Areal im Gehirn? Die mit Liebe verseuchte Hirnmasse ist krank nicht die Hoden. Nennt man das als exzellente Humane Deutsche Medizin? Heißt diese Zwangskastration von Exhibitionisten als unantastbare Würde des deutschen Mannes? Gehören die Hoden und die Sexualität des deutschen Mannes nicht zu seiner Würde? In Deutschland psychisch Krank zu sein, bedeutet lebensunwert zu sein und ewiges Forensikaufenthalt. Psychisch kranke Exhibitionisten werden einfach so mit Fingerschnippen in der Forensik weggesperrt, weil sie psychisch krank sind! Kranken werden gejagt und weggesperrt, weil sie krank sind! Hetzjagd auf kranke Menschen! Psychisch Kranke werden vom Staat verachtet, weil sie psychisch Krank sind! Psychisch Kranke gelten als würdelos als lebensunwert, gehören nur zu isolieren! Die Deutschen haben zwei Millionen psychisch Kranke vergast und dieser NAZI-Geist ist bei allen Deutschen immer noch aktuell, wird immer noch intensiv praktiziert! Man kann psychisch Kranke Exhibitionisten wie damals leider nicht vergasen, aber dann sie lebenslänglich wegsperren! Das ist auch was tolles! 19 Jahren in Forensischer Psychiatrie wegen Exhibitionismus OLG Köln 2 Ws 405/16, 06.07.2016 und LG Köln 103 AR 30/15, 31.05.2016 haben Exhibitionismus einstimmig legalisiert. Sie gelten als nicht gefährliche unzurechnungsfähige psychischKranke. Staat dürfe an sie Forensische Psychiatrie §81 StPO, §63 StGB nicht anwenden. Strafmaß sei gering. Maßregelvollzug werde an Täter angewendet, wenn

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seine gewalttätige Straftat 5-Jahre Haft verspricht. Polizei dürfe gegen unzurechnungsfähige Exhibitionisten nicht ermitteln, Staatsanwaltschaft keine Verfügung auf Unterbringung in Forensischer Psychiatrie erlassen. Es existiere für sie keine gesetzliche Grundlage. Staat müsse Exhibitionisten als PsychischBehinderte anerkennen, Schwerbehindertenausweis ausstellen, vor Selbstjustiz schützen. Eine Entkriminalisierung des Exhibitionismus ist angesichts des jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich, nicht zuletzt, weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen aufrechterhalten wird! Der

Staat muss Kleidung abschaffen!

KleidungTragenPflichtGesetze! Penisse sind nicht gefährlich, sondern langweilig! Die Genitalien des Menschen sehen hübscher aus, als seine Fresse! https://www.youtube.com/watch?v=Y6WItNfa6I8 https://www.youtube.com/watch?v=CTmy9yQz1xo https://www.youtube.com/watch?v=Gq_-bfyaHN4 https://www.youtube.com/watch?v=aKHGY3Y5_9I

Ich fordere diese jungenverachtenden männerverachtenden würdeverachtenden „Gesetze“: (KastrG) Das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden §183 StGB Exhibitionistische Handlungen §183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses §118 OWIG Belästigung der Allgemeinheit (nackt sein) §176 Abs.4 Nr.1 StGB Vornehmen exhibitionistischer Handlungen vor einem Kind abschaffen, als nichtig erklären und die jugendlichen und männlichen Exhibitionismus in der Öffentlichkeit legalisieren und uns armen und auch alten und auch kranken und einsamen Männern erlauben in der Öffentlichkeit vor allen Menschen auf dem ganzen Deutschen Boden völlig nackt zu onanieren und zu exhibieren zum Zweck der Befriedigung unserer sexuellen Grundbedürfnissen und Triebes rund um die Uhr!

Ich fordere § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen abschaffen! Ich fordere männlichen Exhibitionismus legalisieren! Der Staat muss Kleidung KleidungTragenPflichtGesetze abschaffen! Die Genitalien des Menschen sehen hübscher aus, als seine Fresse! Ich fordere die Zwangskastration von Exhibitionisten nach Abs.3 §183 StGB ab sofort stoppen!

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Es liegt beim Exhibitionismus absolut keinerlei Gefahr und Belästigung für niemanden vor. Dann guck nicht hin, geh weiter „Du muss ja nicht hingucken“! Dann gib ihm Sex Du Psychopathin! Der mittellose Mann will nur ficken! Was soll er dann mit seinen Grundbedürfnissen machen? Exhibitionismus aus Not! Exhibitionisten mit Vagina bekämpfen! Allein in der Luft zu onanieren, ist nicht mit einem Eindringen in Intimbereich einer Frau verbunden! Exhibitionisten erschrecken keine Frauen. Penis des deutschen Mannes ist kein Schreckgespenst! Exhibitionismus ist freiwillige Unterwerfung vor Frauen und niemals eine Bedrohung! Sexuelles Verlangen ist Bestandteil der Würde des Mannes, gehört zu den Grundbedürfnissen der Männer! Deutschland foltert 14 Millionen mittellose einsame Männer! Ich fordere 400.000 seit 1973 verurteilten Exhibitionisten rehabilitieren und ihnen Opferrente lebenslang zahlen! Ich fordere alle gesammelten DNA-Daten und Fotos von Erkennungsdienstlichen Maßnahmen über Exhibitionisten löschen! Ich wäre dem Gericht sehr dankbar, wenn sie mich als „Das Frauherr Wolf“ in feminin Nomen Deklination bezeichnen würden.

Menschenrechtsverteidigerin Rechtsanwältin (GUS) mit Zulassung im Völkerrecht tätig zu werden Das Frauherr Paul Wolf Anlage Weitere tausenden Medienerfassten Jungen-Exhibitionisten siehe im Band 2 http://sites.google.com/site/penisgenozid18 Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages HiB 43/2017, 25.01.2017 beschloss einstimmig, dass der §183 StGB der geschlechtsneutralen Formulierung nicht entspreche: https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_01/-/490402 https://www.djb.de/Kom-u-AS/K3/2016.html https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_04/_20/Petition_65256.nc.html

DIE LINKE. fordert auch Abschaffung §§ 183, 183a StGB https://www.youtube.com/watch?v=PWv-Krw3I2s

Alle schreien Kinder Kinder, liebe Kinder, süße Kinder schützen, Sicherheit für Kinder, aber wann die Kinder onanieren, dann sie sind keine Kinder mehr, sondern brutale Sexualstraftäter Kinderficker Vergewaltiger Frauenmörder. In Adolf-Hitler-Zeiten hatten Jungen-Exhibitionisten nicht verfolgt, existierte nicht diese Problematik. http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-stuttgart-12k233616-schulausschluss-sexuellebelaestigung-sechstklaessler-mitschuelerin/ 13

http://www.fr.de/rhein-main/dossier/polizeimeldungen/jugendlicher-exhibitionist-belaestigt-jungefrau-a-1054635

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