Für Ihre Unterlagen Öffentliche Petition An den Deutschen Bundestag Petitionsausschuss Platz der Republik 1

Datum: 09.09.2011

11011 Berlin

Lesen Sie bitte vor Abgabe des Formulars die Datenschutzerklärung und die Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen, um sich zu vergewissern, dass Ihr Anliegen als Gegenstand einer öffentlichen Petition zulässig ist. Sie können sich aber auch vom Sekretariat des Petitionsauschusses beraten lassen. zur Richtlinie X

Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung und die Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen gelesen und zur Kenntnis genommen habe. Weiter erkläre ich mich einverstanden, dass mein Name veröffentlicht wird.

Persönliche Daten des Hauptpetenten Bitte machen Sie folgenden Angaben zu der Person, oder der Organisation, die die Petition einreicht, einschließlich einer Kontaktadresse, an die die Korrespondenz geschickt werden soll. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, da ohne sie eine Petitionsbearbeitung nicht möglich ist. Anrede

Herr

Name

Wolf

Vorname

Paul

Titel

http://behinderteinbuergerung.co.cc

Anschrift Wohnort

Köln

Postleitzahl

51063

Straße und Hausnr.

Horststr.6

Land\Bundesland

staatenlos / Deutschland / Nordrhein-Westfalen

Telefonnummer

01628489388

E-Mail-Adresse

[email protected]

-2Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition) Christliches Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention 13.12.2006, setzt ihn nicht um! Es existiert absolut keine Einbürgerung für körperlich für geistig behinderte für psychisch kranke für pflegebedürftige für arbeitsunfähige Migranten und keine Gesetze, die es gewährleisten und fördern! Gesetzgeber muss im christlichen Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen" verabschieden und Einbürgerungspflichtquote einführen.

Bitte begründen Sie Ihre Petition! Begründung: http://behinderteinbuergerung.co.cc Art.18 und Art.31 UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten den Staat eine effektive wirksame Einbürgerungspolitik für einbürgerungswillige Migranten mit Behinderungen zu gestalten und gem. Art.31 eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen. Behinderte Migranten können nicht die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach §8 Abs.1 Nr.4 und §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG erfüllen, weil sie alle gesundheitlichen Einschränkungen und keinerlei Chance auf Arbeitseinstellung haben! Jeder Arbeitgeber ist nach §§71-79 SGB IX verpflichtet im Betriebe 5% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat gem. Art.31 im Staatsangehörigkeitsgesetz in der Einbürgerung für Behinderte einführen! Christliche Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungsbewerber und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die ihnen Einbürgerung garantieren und gewährleisten! Fehlende Einbürgerung nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke für pflegebedürftige für arbeitsunfähige Migranten und Verweigerung solche Einbürgerungsgesetze zu verabschieden, sind harte Diskriminierung unmenschliche Behandlung politische Verfolgung zielgerichtete staatliche gesetzliche christliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen der behinderten einbürgerungswilligen Migranten aus christlicher großzügiger demokratischer sozialer rechtsstaatlicher wohlhabender Bundesrepublik Deutschland! Der Staat macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche staatlichen gesellschaftlichen christlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit behinderte Migranten auf keinen Fall in den gesunden deutschen christlichen Staatsverband einbürgern und aus christlichem Deutschland raus schmeißen! Bei allen Einbürgerungsbehörden werden Anträge auf deutsche Staatsangehörigkeit von Migranten mit Behinderungen gar nicht angenommen, weil das deutsche Einbürgerungsrecht überhaupt kein solches Verfahren vorsieht! Es existiert nicht in ganzem deutschem christlichem Einbürgerungsrecht das Verfahren für Einbürgerung von behinderten Migranten! Es wurde darüber seit in Kraft treten des Staatsangehörigkeitsgesetzes gar nicht verabschiedet geschrieben! Einbürgerungsbehördenbeamten sprechen mit behinderten Einbürgerungsbewerbern höchstens 10-Minuten und verjagen sie aus Dienstzimmer, Tschüss, geh nach Hause, lass Dich hier nie mehr blicken. Verwaltungsgerichte nehmen die Klagen von behinderten insbesondere von geistig behinderten Einbürgerungsbewerber-Kläger gar nicht zur gerichtlichen Verhandlung, weisen sie solche Klagen als unzulässig sofort ab, weil es darüber in deutschem Recht gar keine Gesetze existieren, weil geistig behinderte Kläger auch als nichtverhandlungsfähig gelten, gewähren ihnen keinen Prozesspfleger, weil deutsche Richter ratlos hilflos sind, wie sie ohne Gesetze solche gerichtliche Verhandlung verhandeln sollen?

Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben

-3wollen, können dieses Feld nutzen. Gesamte Anzahlen der einbürgerungswilligen behinderten und nichtbehinderten Migranten werden nicht durch Statistiken nach Art.31 erfasst verglichen. Aufsichtsfunktion fehlt. Solche Behindertenstatistik für Migranten mir Behinderungen muss nach Art.31 eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können. Wenn behinderte Migranten Staatsangehörigkeit bekommen, bleiben sie in Deutschland für ewig, kann Staat sie niemals raus schmeißen, muss Staat diese neuen pflegebedürftigen nutzlosen Passdeutschen bis in den Tod durchfüttern. Aber so lange behinderte Migranten als Nichtdeutschestaatsangehörige bleiben, kann Staat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach 5-Jahren, nicht nach 5-Jahren dann nach 15-Jahren, nicht nach 15-Jahren dann nach 30-Jahren, nicht nach 30-Jahren dann Noch nie gab es in 8000-jahre Geschichte der Deutschen die Einbürgerung für Behinderten. Deutsche müssen nicht alle 300000 schwerbehinderten Migranten einbürgern, aber dann jährlich 3000 Schwerbehinderte.

Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B. Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des Aktenzeichens auf dem Postweg an

Kontaktadresse:

DEUTSCHER BUNDESTAG Sekretariat des Petitionsausschusses Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel: (030)227 35257 E-Mail: [email protected]

Petition-19869.pdf

Statistiken nach Art.31 erfasst verglichen. Aufsichtsfunktion fehlt. Solche Behindertenstatistik für Migranten mir. Behinderungen muss nach Art.31 eingeführt ...

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