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Asyl
Handlungsfähiger Staat im Bereich der Asylpolitik
Wir haben die Asylverfahren entbürokratisiert und die Erfassung von Fingerabdrücken durch die Behörden sichergestellt. Wir wollen viel schnellere Ausreisehilfen für chancenlose Asylbewerber statt langsamer gewaltsamer Abschiebung, die zudem teurer ist. Das bedeutet überall leistungsfähige Ausländerbehörden zu gewährleisten, die für die Rückführung zuständig sind. Bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen wollen wir chancenlosen Asylbewerbern die zügige Heimreise ans Herz zu legen und finanziell schmackhaft machen. Ohne Ausweispapiere ist eine Rückführung nicht möglich. Um Rückführungen bei Migranten ohne Ausweispapiere in die wichtigsten Herkunftsstaaten zu erleichtern, wollen wir mit diesen Staaten Abkommen verhandeln, die beinhalten, dass diese hier in Deutschland ausgestellte Laissez-passer-Ersatzdokumente anerkennen. Um diese Kooperationsbereitschaft zu erreichen, wollen wir diesen Staaten staatliche Förderungen in Aussicht stellen. Notfalls wollen wir bei Staaten mit fehlender Abnahmebereitschaft EU-weite Visa-Beschränkungen für Dienst- und Diplomatenpassinhaber einführen, sodass die dortigen Eliten Schwierigkeiten beim Beantragen von Visa zu befürchten haben. Verweigerung und Täuschung bei Angaben zur Person und Herkunft im Falle einer Ausweisung wollen wir nicht konsequenzlos lassen. Dazu wollen wir einen eigenen Strafparagraphen für Identitätsverschleierung einführen. Flüchtlinge, die schwere Straftaten begangen haben und als potentiell gefährlich gelten, wollen wir bis zur Abschiebung in Sicherheitsgewahrsam nehmen.
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Flüchtlingslager in Nordafrika sind aus rechtlichen und logistischen Gründen nicht machbar. Das Recht auf Asyl muss in der EU geprüft und entschieden werden. Wir wollen an den zwei Hauseingangstüren für irreguläre Migration in die EU, Griechenland und Italien, europäische Missionen einrichten, in der das Recht auf Asyl wie etwa in den Niederlanden zeitnah geprüft und entschieden wird. Dazu sollen diese Missionen einladen und ihre Gesetze soweit ändern, dass europäische Asylexperten zum Beispiel aus Schweden, den Niederlanden und Deutschland, vor Ort entscheiden können. Zudem braucht es dafür mehr Beamte und Übersetzer. Dieses klare Signal würde die Zahl der chancenlosen Armutsmigranten senken, aber im Einklang mit der Konvention, ohne Leute zurückzuschicken, und ohne auf die Prüfung der Anträge zu verzichten. Im Idealfall werden diejenigen, die von der EU-Mission Asyl bekommen, dann in Europa aufgenommen und nach einem bestimmten Schlüssel verteilt. Integration Nach dem Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II wollen wir eine verstärkte Betreuung der Betroffenen in den Wohnquartieren. Der Zugang zu Sprachkursen und zum Ausbildungsmarkt muss verbessert werden.
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Wohnungspolitik
Deutschland braucht mehr Gerechtigkeit pro Quadratmeter
Wir haben in der letzten Legislaturperiode viele Fortschritte in diesem Bereich wie etwa Verbesserungen in der Mietpreisbremse, Konzeptqualität statt Höchstpreisprinzip oder staatlichen Förderungen für Mietwohnungsbau auch für die Mittelschicht erreicht. Es reicht jedoch nicht einfach die Mittel für den sozialen Wohnungsbau durch den Bund zu erhöhen, um den angespannten Wohnungsmarkt in Metropolregionen und Ballungszentren, in Groß- und Universitätsstädten zu entlasten. Der öffentlich geförderte soziale Wohnungsbau ist für Unternehmen aufgrund niedrigerer Renditen unattraktiv. Um den sozialen Wohnungsbau einen Schub zu geben soll der Mehrwertsteuersatz für die Errichtung neuer Sozialwohnungen von 19% auf 7% gesenkt und von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Es wird höchste Zeit, dass der Staat wieder stärker in die Objektförderung – in den Wohnungsbau – investiert, um künftig bei der Subjektförderung – also der Unterstützung der Menschen durch das Wohngeld – sparen zu können. Das Prinzip einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung lässt sich nur auf staatlicher Ebene durchsetzen. Die eskalierende Immobilienpreisentwicklung, die durch die aktuelle EZB-Niedrigzinspolitik gefördert wird, benachteiligt niedrige Einkommen ohne Eigentum. Es wird für sie immer schwerer Eigentum zu erwerben und sie können nicht von den steigenden Immobilienpreise profitieren. Durch das zu geringe Angebot an bezahlbaren Wohnraum wird ihr freiverfügbares Einkommen durch steigende Mieten belastet. Häufig wird argumentiert, der Staat solle nicht direkt intervenieren, da er sonst den Privatsektor aus dem Immobilienmarkt verdrängen würde. Doch das aktuelle Problem ist, dass die privaten Immobilienanbieter nicht ausreichend Wohnraum schaffen – wie an den z. T. explodierenden Preisen zu erkennen ist. Den durch die Häuserblase induzierten Verteilungseffekten kann nur nachhaltig mit einer Angebotsausweitung von Wohnraum durch den Staat entgegengesteuert werden. Der Staat kann sich aktuell immer noch extrem günstig finanzieren, und die gesamte Zinskurve liegt deutlich unter der aktuellen Mietrendite.
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Selbst bei einer subventionierten Mietrendite müsste es zu keiner Netto-Neubelastung für den Staat kommen; vor allem, wenn die Häuserpreise weiter steigen und sich somit perspektivisch sogar Kapitalerträge realisieren lassen würden anstatt die Sozialausgaben durch ein höheres Wohngeld steigen zu lassen. Deshalb wollen wir ein eigenständiges Bundesbauministerium – mit Zuständigkeit für Bauen, Wohnen, Stadt- und Landesentwicklung, Raumordnung, Energieeffizienz, Klimaschutz und digitale Infrastruktur. Damit die Wohnungspolitik nicht mehr zwischen den anderen Themenfeldern aufgerieben wird. Ebenso ist der Kauf von Belegungsrechten, quartierbezogene Mindestquoten für Sozialwohnungen bei Neubauten und die mittelbare Belegung ergänzend erforderlich. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben soll beim Verkauf von bundeseigenen Liegenschaften künftig darauf schauen dass mindestens ein Drittel bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Wir wollen diejenigen Wohnungsunternehmen und Vermieter steuerlich belohnen, die im Sinne einer Gemeinwohlorientierung dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten anbieten. Wir fordern eine bundesweit verbindliche Musterbauordnung die Bauvorhaben vereinfachen, beschleunigen und Kosten senken würde. Wir wollen eine bundesweit gültige Zulassung für serielle und standardisierte Bauweisen von Gebäuden, die für eine Senkung der Baukosten um 25% sorgen soll. Die Ablehnung von Neubauvorhaben in der Nachbarschaft wird zunehmend zu einem gesellschaftlichen Problem. Wir wollen mit Hilfe einer deutschlandweiten Kampagne für mehr Akzeptanz von Neubauvorhaben sorgen. Es bedarf einer deutlichen Aufstockung der personellen Kapazitäten in den Bauämtern aufgrund des langjährigen Abbaus in den Kommunen und des Bedarfs an schnellen Genehmigungsverfahren, die auch digital ermöglicht werden sollte. Dies gilt ebenso für die Infrastruktur. Wenn nötig müssen die Gehälter im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft erhöht werden. Die Förderung und Beratung zur Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften sollte ausgebaut werden. Wir wollen ein Bundesprogramm Dach-Aufstockung auflegen, damit trotz mangelnden Baugrund in Ballungsgebieten das große Potenzial von On-Top-Etagen für mehr Wohnungen genutzt wird. In vielen Städten steigen die grundstückspreise um bis zu 15 Prozent pro Jahr. Viele Investoren versuchen, Baugenehmigungen für ihre Grundstücke zu erhalten, um diese dann mit Gewinn weiterzuverkaufen oder warten einfach auf höhere Bodenwerte in der Zukunft. Um die Spekulation um Grund und Boden zu unterbinden wollen wir eine Bodenwertabgabe einführen. Eine Bodenwertabgabe würde einen Teil der Spekulationsgewinne von den privaten Taschen in die öffentlichen haushalte umleiten und der Anreiz zur Spekuliert wird reduziert. Ein Druck auf effizientere Nutzung wäre erzeugt.
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Soziales
Ausstieg der Reichen aus der Sozialversicherung beenden
Wir wollen die Beitragsbemessungsgrenze aufheben und eine Maximalrente einführen wie in der Schweiz die einer „sozialistischen Umverteilung“ wahrlich unverdächtig ist. Dort zahlen ausnahmslos alle in die Rentenkasse ein - auch die Beamten. In keinem anderen Industrieland außer Mexiko haben die unteren 20 Prozent ein so niedriges Rentenniveau wie hierzulande. Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze stärkt die Solidarität und die Finanzierung innerhalb der GKV. Bisher ist das Rentensystem in Deutschland eine massive Umverteilung von unten nach oben, besonders, wenn man die Lebenserwartung berücksichtigt. Wenn jemand, der nur über 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt, eine zehn Jahre kürzere Lebenserwartung hat, wird die Rente zu einer echten Umverteilung. Denn der Reiche bezieht auch deutlich länger Rente als der Arme und erhält deswegen in jeder Hinsicht mehr Geld. Deshalb fordern wir eine umlagefinanzierte Mindestrente (ab bestimmten Zahl an Beitragszahlungen pro Jahr), das wäre äußerst solidarisch und keiner würde wohl weniger arbeiten, weil er sowieso eine Mindestrente bekommt, das dürfte das Kalkül eines 20-Jährigen kaum beeinflussen, da er seinen Unterhalt während der aktiven Phase sichern möchte. Zudem wäre es gut, eine Möglichkeit analog zu 401k in den USA einzuführen, die steuerfreies Ansparen bis zu einem Höchstbetrag ermöglicht wie bei einer Spekulationsfrist (Versteuerung dann im Rentenalter bei Entnahme) - also wie Riester oder Rürup nur ohne Pflicht eines Versicherungsmantels. So kann jeder, falls er möchte, selbst, zusätzlich ein steuerbegünstigtes Depot für die private Altersvorsorge anlegen, das Depot wäre dann bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht ausschüttbar. So könnten die Deutschen zum Kauf von Aktien motiviert und die Aktienkultur gefördert werden, was derzeit, da viel zu wenige bereit sind Aktien zu kaufen, obwohl damit das Volk an Unternehmensgewinnen beteiligt werden kann, leider nicht der Fall ist.
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Gesundheit
Besser Gesundheit für alle und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege
Wir setzen uns für eine Bürgerversicherung ein, in der sich alle Bürger mit allen Einkommen an der solidarischen Finanzierung der Gesundheitsversorgung beteiligen und für alle finanzierbar bleibt. Auch hier fordern wir die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn es diese nicht gäbe, dann würden die Beitragssätze sinken und die Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen würden entlastet. Zugleich könnten der Leistungskatalog ausgeweitet und auf Rezeptgebühren und ähnliches verzichtet werden. Um den Pflegepersonalnotstand zu bekämpfen und den Investitionsstau in den Krankenhäusern zu überwinden wollen wir mehr Personal, das wiederum eine bessere Bezahlung benötigt. Der Personalbedarf kann krankenhausübergreifend nicht pauschal festgelegt werden, da die Krankenhäuser unterschiedlich veranlagt sind. Deshalb muss auf Bundesebene zügig ein Personalbemessungs- instrument erarbeitet und verbindlich eingeführt werden. Wir setzen für uns verbindliche Regelungen zur Personalausstattung ein, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Für eine faire Bezahlung in der Pflege voranzubringen, wollen wir ein Tarifvertrag Soziales einführen. Mehr Informationen dazu und zur Pflegeausbildung gibt weiter unten. Wir sind für die Rückkehr zur Beitragsparität in der GKV und fordern einen Mechanismus zu schaffen, in dem der Arbeitgeberanteil mit Vorlauf angepasst werden kann, um die temporäre Ungleichheit, in der nur Arbeitnehmer sich an steigenden Kosten durch unbegrenzt höhere Beiträge beteiligen, abzuschaffen und Arbeitgeber sich mit ausreichend Zeit anpassen können. Die Arzneimittelversorgung ist einer der größten Kostentreiber im Gesundheitswesen. Die SPD fordert daher eine Positivliste nach dem Vorbild zahlreicher anderer Länder für Arzneimittel und die Bestandsmarktsaufrufe zur Nutzenbewertung von Medikamenten, die vor dem 1. Januar 2011 zugelassen wurden, wieder einzuführen, um zahlreiche Arzneimittel auf ihren Zusatznutzen zu überprüfen, um unabhängige und transparente Informationen für Ärzte und Patienten zu gewährleisten.
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Wir wollen den Beschäftigten in Gesundheits- und Sozialberufen mehr Einkommen und mehr gesellschaftliche Anerkennung verschaffen. Dazu soll es künftig schon beispielsweise während der Ausbildung zur Erzieherin eine Vergütung geben. Bisher werden dort teilweise sogar Schulgelder erhoben. Auch Löhne und Gehälter in den Sozialberufen sollen angehoben werden. Deshalb fordern wir ein bundesweit verbindlichen Tarifvertrag Soziales. Besonders die Pflegekräfte könnten viel mehr verdienen, wenn sie sich besser organisieren und ihre Rechte einfordern würden. Wir setzen uns dafür ein, dass es auf diesem zentralen Feld schnellstmöglich zu einer Einigung von Gewerkschaften und Arbeitgebern auf Bundesebene kommt. Wir wollen, dass die Beschäftigten eine gesetzlich garantierte Mitsprache über den Umfang und die Lage ihrer Arbeitszeit erhalten. Bei der Erstellung von Schichtplänen sollen die Bedürfnisse der Beschäftigten stärker berücksichtigt werden. Wir sind für die flächendeckende Abschaffung des Schulgeldes in der Pflegeausbildung, um mehr Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Dasselbe gilt für alle sozialen Berufe.
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Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Schutz vor Missbrauch atypischer Arbeitsformen und effektivere Hilfe für Arbeitslose/Geringverdiener Atypische Beschäftigung Leiharbeit darf nicht missbraucht werden. Als Aufwandsentschädigung für die Befristung des Arbeitsverhältnisses wollen wir ein Zehn-Prozent-Zuschlag bei der Bezahlung. Eine Begrenzung der Einsatzdauer reicht nicht aus, um den Missbrauch durch Kündigungen, Austausch und neue Leiharbeit geschützt zu werden. In Frankreich konnte kein Beschäftigungsrückgang durch diese Regulierung festgestellt werden. Das Synchronisationsverbot muss wieder eingeführt werden. Man hat über die Abschaffung des Synchronisationsverbots einen Drehtüreffekt eingebaut, das derselbe Arbeitnehmer mehrfach eingestellt und nach Ende jedes Einsatzes wieder gekündigt werden kann. Bleiben die Aufträge aus, können Leiharbeitsfirmen ihren Angestellten sofort kündigen und sie wieder einstellen, wenn Nachfrage besteht. Damit wurde ein großer Teil ihres unternehmerischen Risikos auf die Leiharbeitnehmer selbst abgewälzt. Nach Beendigung der Arbeit werden sie wieder entlassen.
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Befristete Arbeitsverträge - Prekäre Arbeitsverhältnisse und Missbrauch beenden In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten in Deutschland verdreifacht. Im Jahr 2012 gab es insgesamt 1,19 Mio. befristete Verträge, 2004 waren es 743.000 und 2001 rund 554.000 befristete Verträge. Eine aktuelle Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, kommt zu dem Ergebnis, dass das erste Stadium des Erwerbslebens deutlich unsicherer geworden ist. Besonders junge Beschäftigte und Frauen sind betroffen. Unter den 15-25 Jährigen hat jede/jeder Vierte derweil einen befristeten Arbeitsvertrag. 60 Prozent aller befristet Beschäftigten sind unter 35 Jahre alt. Es kann nicht sein, das Unternehmen Kosten bei den Berufseinsteigern sparen, weil es hier besonders leicht fällt. Einem altgedienten Festangestellten kann man nicht so leicht das Gehalt kürzen. Ein unbefristeter Vertrag lässt sich nicht so einfach in einen befristeten verwandeln. Wer aber neu ins Arbeitsleben eintritt, fängt bei null an. Er muss nehmen, was er kriegt, er hat keine andere Wahl. Die sachgrundlose Befristung darf nicht als verlängerte Probezeit genutzt werden. Es gibt genügend andere Möglichkeiten, Beschäftigte flexibel einzustellen. Die sachgrundlose Befristung wollen wir deshalb abschaffen. Befristungen in der Wissenschaft, wo 87% der Neueinstellungen befristet sind, wollen wir einschränken und Befristungsgründe sollten schriftlich dargelegt werden. Das drastische Modell der Abrufarbeit mit vermeintlichen maximal 10h Arbeitszeit, in der Arbeitnehmer aus Angst vor Kündigungen auf Abruf für eine bestimmte Zeit deutlich mehr arbeiten als erlaubt, bedeuten für den Arbeitnehmer erhebliche Unsicherheiten und ermöglichen dem Arbeitgeber es als Druckmittel zu verwenden. Befristungen mit Sachgrund ermöglichen es einem Unternehmen lange Ketten von Befristungen zu bilden. Denn anders als bei den sachgrundlosen Befristungen legt das Gesetz hier keine Grenzen fest. Es muss nur einer der acht möglichen Sachgründe vorliegen. Z.b dass der Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht oder der Arbeitnehmer als Vertretung beschäftigt wird. Gerade in größeren Unternehmen findet sich immer jemand der krank ist oder Urlaub hat. Unternehmen, die auf Arbeit auf Abruf (TzBfG § 12) Arbeit setzen, rechtfertigen das immer mit der benötigten Flexibilität, um auf Auftragsschwankungen reagieren zu können. Doch Arbeitszeitkonten ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung ganz leicht. Eigentlich geht es ihnen um etwas anderes. Nämlich darum Personalkosten zu senken indem durch tagesbefristete Abrufkräfte Krankentage reduziert werden können, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gänzlich ausgehebelt werden und der gesetzliche Kündigungsschutz umgangen werden kann. Viele Betroffene trauen sich nicht zu klagen oder kennen die Rechtslage nicht. Wir wollen deshalb den § 12 TzBfG abschaffen und den § 14 Abs. 1 TzBfG so begrenzen, das Befristungen auch bei vorliegenden Sachgrund missbräuchlich sein können wie etwa bei einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Arbeitsverträgen.
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Der öffentlich Dienst muss mit gutem Beispiel vorangehen und nicht noch mehr befristet einstellen als die Privatwirtschaft. Der Staat als größter Anteilseigner der Deutschen Post AG sollte seinen Einfluss geltend machen und die Praxis der tagesbefristeten Abrufkräfte abstellen. Arbeitgeber sollten für befristet Beschäftigte höhere Beiträge in der Arbeitslosenversicherung bezahlen. So sollen monetäre Anreize geschaffen werden, mehr Verträge zu entfristen. Wir wollen die Prüfkriterien für die Selbstständigkeit bzw. Scheinselbständigkeit gesetzlich klar festlegen und das Statusfeststellungsverfahren von Amtswegen auch per anonymer Anzeige erlauben, um Drohungen zur Beendigung der Aufträge zu verhindern. Die SPD will Missbrauch effektiv verhindern und die wirtschaftliche Existenz von Selbständigen nicht gefährden. Minijobs, die eine Sackgasse für viele Frauen darstellen, wollen wir reformieren, sodass der Übergang zu einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplatz ermöglicht wird. Die Verletzung der Arbeitnehmerrechte und der Missbrauch von Minijobs muss verhindert werden. Langfristig haben Minijobs massive negative Folgen. Teilzeitarbeit Immer mehr Menschen arbeiten in Teilzeit. Deshalb wollen wir Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtern. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt zu berücksichtigen. Nach geltendem Recht haben Teilzeitbeschäftigte bisher nachzuweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sie für diesen geeignet sind. Das hat sich in der Praxis als schwierig erwiesen und kann von Arbeitgebern relativ einfach unterlaufen werden. Die Beweislast dafür, dass es nicht gehen würde, wollen wir daher umkehren. Der Arbeitgeber müsse dann das Fehlen eines Arbeitsplatzes oder eine geringere Eignung darlegen. Die Erweiterung der Darlegungs- und Beweislast für den Arbeitgeber ist auch deshalb angemessen, weil diese Punkte dem Arbeitgeber besser bekannt sind als jedem anderen im Betrieb.
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Recht auf Homeoffice Deutschland liegt beim Anteil der Personen mit Home Office (Heimarbeit) unter dem EU-Durchschnitt und deutlich hinter anderen Ländern wie Frankreich, dem Vereinigten Königreich oder den skandinavischen Ländern zurück. Nur zwölf Prozent aller abhängig Beschäftigten hierzulande arbeiten überwiegend oder gelegentlich von zu Hause aus, obwohl dies bei 40 Prozent der Arbeitsplätze theoretisch möglich wäre. Besonders ausgeprägt ist der Wunsch bei qualifizierten, vollzeitbeschäftigten Arbeitskräften. In den meisten Fällen scheitert der Wunsch nach Heimarbeit an den Arbeitgebern. Deshalb wollen wir ein Recht auf Homeoffice wie in den Niederlanden einführen. Natürlich sollen die Arbeitnehmer, wie bisher, einen Antrag bei ihrem Chef stellen, wenn sie einen Teil ihres Jobs von zu Hause aus erledigen wollen. Und natürlich kann ein Arbeitgeber das weiterhin ablehnen. Wir wollen vor allem die Beweislast umkehren, sodass der Arbeitgeber eine Absage begründen muss. Nicht mehr der Arbeitnehmer soll seinen Chef davon überzeugen, dass er auch außerhalb des Büros die ihm gestellten Aufgaben erledigen kann. Sondern der Chef muss erklären, warum es in diesem konkreten Fall notwendig ist, dass der Arbeitnehmer in der Firma seinem Job nachgeht. Dort, wo Heimarbeit zu schweren Sicherheitsrisiken führt, zu unlösbaren Problemen in der Dienstplanung oder zu untragbaren finanziellen Schäden, können Arbeitgeber einen Antrag ablehnen. Wenn Arbeitgeber aber keine glaubwürdige Begründung liefern, können Angestellte dagegen vorgehen.
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Verfestigung der Arbeitslosigkeit Während die Beschäftigung steigt und steigt, verharrt die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit Jahren bei rund einer Million, mit nur kleinen Ausschlägen nach unten. Deshalb wollen wir einen sozialen Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose. Statt Hartz IV und Wohnung wird ein regulärer, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz finanziert. Langzeitarbeitslose kommen so aus dem Hilfebezug raus und nehmen am normalen Arbeitsleben teil.Dabei soll echte wertschöpfende Arbeit im ersten Arbeitsmarkt gefördert werden und keine Sonderprojekte. Die Dauer der Förderung ist mit fünf Jahren hinreichend lang, um Erfolge erzielen zu können. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt im ersten Jahr 100 Prozent. Nach jedem weiteren Jahr reduziert sich der Zuschuss um je 10 Prozentpunkte. Die maximale Förderdauer liegt bei fünf Jahren und ist daran gebunden, dass Langzeitarbeitslose ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei Arbeitgebern der freien Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen aufnehmen. Die Teilnehmer werden sozialpädagogisch begleitet, damit Hindernisse besprochen und aus dem Weg geräumt werden können (Coaching). Die Teilnahme ist im ersten Jahr obligatorisch. Profitieren sollen Personen, die seit mindestens acht Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbständig oder abhängig beschäftigt waren.
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Hartz IV Das Hartz-IV-System wurde eingeführt unter dem Schlagwort „Fördern und Fordern", war aber von Anfang an geprägt von einem deutlichen Übergewicht des Forderns. Das Konzept des sog. ,, aktivierenden Sozialstaates" unterstellt, dass Arbeitssuchende der „Aktivierung" bedürfen und damit keine hinreichende Motivation entfalteten, um von sich aus Bemühungen zu unternehmen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Sanktionsvorschriften implizieren, dass das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit seine primäre Ursache im Verhalten der Betroffenen habe. Der Mangel an Arbeitsplätzen, insbesondere für eher gering Qualifizierte, wird dabei systematisch ausgeblendet. Das Problem der Arbeitslosigkeit wird so individualisiert. Die gesellschaftliche Verantwortung für den Arbeitsmarkt wird demjenigen aufgebürdet, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Natürlich muss man als Arbeitsloser selber aktiv werden. Das unterstellt aber, dass Arbeitslose passiv sind. Manche sind das sicher, weil sie krank, drogenabhängig oder durch die lange Arbeitslosigkeit psychisch zerstört sind. Aber sie durch massiven Druck zu zwingen, jeden Job anzunehmen, egal wie der bezahlt ist, bewirkt keine positive Aktivität. Studien beweisen das infolge einer Sanktion eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden besteht. (n (Schwarzarbeit, Kriminalität,Prostitution etc.). Das gilt insbesondere für die Gruppe der unter 25jährigen, wo verschärfte Regelungen bei Pflichtverstößen gelten. Es gibt außerdem einen negativen Effekte auf die Qualität (Stabilität und Entlohnung) der Beschäftigten nach der Arbeitslosigkeit. Das Sanktionsregime verschiebt die ohnehin starke Machtasymmetrie am Arbeitsmarkt zu Ungunsten der Beschäftigten. Denn es trifft genau jene Segmente des Arbeitsmarktes, in denen die Beschäftigten nur in sehr geringem Umfang gewerkschaftlich organisiert sind. Das Existenzminimum darf nicht von einem Pflichttermin abhängig gemacht werden, deren Sinnhaftigkeit zweifelhaft ist. Hartz IV Bezieher werden immer wieder dazu genötigt, alle Tätigkeiten anzunehmen, die ihnen der Vermittler im Jobcenter vorlegt. Oft entsprechen die Angebote nicht den eigentlichen Qualifikation der Betroffenen und sind bloß Ein-Euro-Jobs. Nicht zuletzt treten negative Auswirkungen auf die physische und mentale Gesundheit ein. Deshalb wollen wir die Hürden für Sanktionen verbindlich erhöhen, transparenter und verständlicher machen, sodass man nicht mit jedem Schritt Gefahr läuft, in irgendeine bürokratische Falle zu tappen. Kosteneinsparungen durch Sanktionen, Statistikverschönerung durch sinnlose Maßnahmen, die teils sehr unterschiedliche Sanktionierung und die Arbeitsbedingungen in den Jobcentern wollen wir reformieren.
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Wir wollen eine adäquate Hilfe bei der beruflichen Eingliederung sicherstellen, was volkswirtschaftlich gesehen auch deutlich sinnvoller ist als Abwehrung von Sanktionen und sinnlose Jobangebote. Wir wollen einen einen positive Anreiz schaffen, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Wir wollen, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen berufliche Weiterbildung zu einem ihrer Schwerpunkte machen. Wir wollen die Jobcenter und Arbeitsagenturen so ausstatten, dass alle Arbeitslosen die für sie optimale Unterstützung bekommen. Das kann auch heißen, statt einer schnellen Vermittlung in einen prekären Job - erstmal eine Qualifizierung, die zu einem Berufsabschluss in einem Zukunftsberuf führt. Gerade angesichts der hohen wieder ansteigenden Zahl an Schülern ohne Abschluss wollen wir für Arbeitslose, die Hartz IV-Leistungen beziehen, das Nachholen von Berufs- und Schulabschlüssen fördern. Das ist nachhaltiger und wirksamer gegen den Fachkräftemangel als die bisherige Politik des Wegsehens. Zudem ist es notwendig, auch über-58jährige Langzeitarbeitslose die passende Unterstützung anzubieten, statt sie - wie bisher - einfach aus der Statistik zu streichen.
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Mangelnde Aufwärtsmobilität Es ist von entscheidender Bedeutung, ob Möglichkeiten bestehen, aus unsicheren oder schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen in besser bezahlte und stabilere Stellen wechseln zu können. Des geschieht noch viel zu selten. Das dass Thema Weiterbildung in Deutschland Luft nach oben hat, beweisen die Zahlen von Eurostat. Wir wollen die Arbeitslosenversicherung zur Arbeitsversicherung ausbauen. Davon profitieren letztendlich alle, auch die Steuerzahler. Denn die Anzahl an Helfertätigkeiten ist bereits stark begrenzt und hart umkämpft, zukünftig werden die einfachen Tätigkeiten noch weiter unter Druck geraten. Die Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit von Geringqualifizierten muss daher nachhaltig gesteigert werden. Das Nachholen einer Vollqualifizierung und berufsbegleitende Formen der Teilqualifizierung wollen wir deshalb für Geringverdiener finanziell besser unterstützen. Denn bevor man heute in den Genuss eines Qualifizierungsangebotes durch die Arbeitsförderung kommt, muss man erst einmal arbeitslos werden. Wir wollen die Weiterbildung insbesondere bei Geringqualifizierten bei Bedarf fördern, denn auch das kann den Fachkräftemangel lindern und vorbeugend Arbeitslosigkeit vermeiden. Wer an Weiterbildung teilnimmt, muss mindestens so gestellt sein, wie die sogenannten Ein-Euro-Jobber, indem er einen Zuschlag zur Hartz IV Leistung erhält. Dadurch steigen die Anreize, an Weiterbildung teilzunehmen - und die Chance, die Maßnahme auch wirklich abschließen zu können. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wollen wir mit einem Recht auf Weiterbildung und einer geförderten Bildungsteilzeit verbessern. Der Arbeitgeber muss während der Bildungsteilzeit einen teilweisen Lohnausgleich von mindestens 70 Prozent des Nettogehalts und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Staat muss Bildungsteilzeit von Beschäftigten durch eine stärkere Berücksichtigung bei den Rentenansprüchen und der Höhe von Ansprüchen auf ALG I unterstützen. Für Geringverdienende (mit Einkommen von 70 Prozent und weniger des Durchschnittslohns einer Branche) muss ein vollständiger Lohnausgleich durch staatliche Zuschüsse garantiert werden.
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Bildung
Für eine gute und gerechte Bildung. Die Vermeidung von Bildungs- und Ausbildungsarmut ist die beste Prävention gegen Armut. Auch wenn sich die Wirkungen erst in der Zukunft einstellen, lohnen sich Anstrengungen. Die langfristige Rendite wäre beträchtlich, wenn frühkindliche Erziehung forciert, Bildungssysteme durchlässiger und Kinder aus sozial schwachen Haushalten besser gefördert würden. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt werden in Deutschland 4,3 Prozent öffentliche und private Bildungsausgaben getätigt, der OECD-Durchschnitt liegt aber bei 5,2 Prozent. Das sind rund 28 Milliarden Euro Rückstand. Das ist peinlich für ein Land, das so hohe Beschäftigungsquoten wie Deutschland hat und so eine besondere Exportleistung. Gerade in einem rohstoffarmen und exportabhängigen Land wie Deutschland ist Bildung eine lebenswichtige Investition in die Zukunft. Beim Ausbau von Ganztagsschulen mit qualitativ hochwertigen beitragsfreien Ganztags-Betreuungsangebot fehlen bundesweite Konzepte und Qualitätsstandards. Die für die Schulen zuständigen Länder sollten dafür das nötige Geld in die Hand nehmen und dabei auch vom Bund unterstützt werden. Wir brauchen bundesweite Standards für gute Ganztagsschulen und ein durch den Bund dauerhaft gefördertes Ganztagsschulprogramm mit Milliardeninvestitionen. Dazu wollen wir das Kooperationsverbot abschaffen. Der Bund sollte den Ländern finanziell helfen dürfen, um Bildung im ganzen Land besser zu machen. Das verbietet bisher das sogenannte Kooperationsverbot. Bisher darf der Bund nur eingeschränkt Fördermittel an die Kommunen geben. Kommunen mit angespannter Haushaltslage fehlt es oft an Möglichkeiten, dringend notwendige Investitionen voranzutreiben. Der Sanierungsstau bei den Schulen beträgt 34. Milliarden Euro, Investitionen sind hier dringend geboten. Der Bund muss sicherstellen, dass die Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse gewahrt bleibt. Die ist gefährdet, wenn die Lernbedingungen so unterschiedlich sind wie heute. Mit dem vollständigen Abschaffen des Kooperationsverbot soll die Bildung nicht zentralistisch geregelt werden, sondern weiterhin in der Gestaltungsverantwortung der einzelnen Länder bleiben. Wir wollen gute Bildung für alle und damit in allen Kommunen fördern. Ein Wegfall des Kooperationsverbots würde den Föderalismus stärken.
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Frühkindliche Bildung legt den Grundstein für mehr Chancengleichheit und Integration. Wir brauchen hohe Standards für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung. Sie sollten in einem Kita-Qualitätsgesetz festgeschrieben sein. Die Qualitätsunterschiede im Bundesgebiet sind groß: So schwanken bspw. die Betreuungsschlüssel je nach Bundesland zwischen 1:3 und 1:14. Ähnliches gilt für Gruppengrößen und die Arbeitszeitressourcen der Beschäftigten für die verschiedenen Aufgaben in den Gruppen und in den Teams. Deshalb wollen wir ein Kita-Qualitätsgesetz, das hochwertige Standards verbindlich und bundeseinheitlich insbesondere für die Fachkraft-Kind-Relation, die Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitungszeiten und die Zeiten für Leitungstätigkeiten in der frühkindlichen Bildung und Betreuung setzt. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Erzieher-Beruf attraktiver zu gestalten und so mehr junge Menschen dafür zu begeistern. Für den Ausbau und eine bessere Qualität der Kindertagesbetreuung wollen wir 3 Milliarden Euro pro Jahr investieren. Wir wollen eine Vereinheitlichung des Bildungssystems, etwa in den Abituranforderungen der einzelnen Bundesländerkönnten, ohne das föderale Erbe der Bundesrepublik zu verletzen, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wir wollen den Rundfunkstaatsvertrags ändern, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk Online-Inhalte nicht mehr depublizieren (löschen) muss. Es kann nicht sein das Zeit und Gebühren verschwenden werden müssen, um die Inhalte wieder zu löschen, weil private Medienanbieter aus Eigeninteresse darauf drängen. Das ist zum massiven Nachteil für die Bürger, für die die Öffentlich-rechtlichen Inhalte gedacht sind. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können. Es gibt eine erhebliche paradoxe Diskrepanz zwischen der Anzahl an Ausbildungsstellen und der Anzahl an Suchenden. Viele Jugendliche, vor allem Hauptschüler, finden keinen Ausbildungsplatz mehr während sich die Wirtschaft sich um zu wenige Lehrlinge beklagt. Während für Jugendliche die Situation besonders schlecht ist im Ruhrgebiet, in Dortmund, Duisburg, Oberhausen, teilweise in den mittleren Städten Hessens und Niedersachsen, aber auch im Norden Schleswig-Holsteins, gibt es eine hohe Bewerbernachfrage im Schwarzwald, in Bayern, aber auch an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns. Wir wollen wo es sinnvoll ist, Mobilitätszuschüsse anbieten und mehr Azubi-Wohnheime schaffen, um Ausbildungsplätze und Ausbildungsinteressierte zusammenzubringen. Die Ausbildung selbst wollen wir attraktiver gestalten. Berufsschulen wollen wir mit Bundesmitteln unterstützt. Um die Ausbildungsqualität in allen Branchen zu steigern, muss das Berufsbildungsgesetz novelliert werden. In das Gesetz gehört ein rechtlicher Anspruch auf einen betrieblichen Ausbildungsplan der die Inhalte der Ausbildung regelt, sowie eindeutige Vorschriften, um Überstunden zu vermeiden. Die gerechte Bezahlung von Azubis wollen wir mit einer Mindestausbildungsvergütung sicherstellen.
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Steuern
Wir wollen eine Reform der Einkommensteuertarife. Durch eine deutliche Erhöhung des Grundfreibetrags und einem linear-progressive Tarif für mittlere Einkommen würde ein Großteil des Bürger massiv entlastet. Den Spitzensteuersatz wollen wir später beginnen lassen. Es ist ein Skandal das jemand erst ab 250.731 Euro Jahreseinkommen (Reichensteuer) nur 3 Prozent mehr Steuersatz als den ''Spitzensteuersatz'' (ab 53.666 euro) zahlt. Die SPD steht für einen ausgeglichenen Haushalt, durch Steuern von denen, die die breitesten Schultern haben und Hilfe für die, die es am meisten brauchen. Gegenfinanziert würde unser Steuerkonzept durch höhere Spitzen- und Reichensteuersätze, die Einführung einer Vermögensteuer, eine (euopaweite) Finanztransaktionssteuer, eine Reform der Erbschaftsteuer (die umgesetzte Klientelpolitik durch die Familienunternehmerlobby muss begrenzt werden) und einer höhere Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Anhebung der Abgeltungssteuer. Wer unter dem Spitzensteuersatz liegt, kann sich die Abgeltungssteuer zurückerstatten lassen. Das Ehegattensplitting wollen wir abschaffen. Das Ehegattensplitting begünstigt einkommensstarke Familien und ist meist ein negativer Arbeitsanreiz für Ehefrauen. Der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer begünstigt ausschließlich einkommensstarke Familien und soll deshalb abgeschafft werden. Stattdessen wollen wir ein nach Einkommen gestaffeltes höheres Kindergeld. Wir möchten Steuerhinterziehung entgegentreten, indem wir die Handlungsmöglichkeit und Funktionalität der zuständigen Behörden steigern. Dies wollen wir etwa durch eine Aufstockung des Prüfpersonals, das mehr Befugnisse erhalten erhalten soll. Der Schaden bemisst sich nicht nur auf große Geldsummen, sondern auch auf den nicht erfüllten Anspruch auf Gerechtigkeit eines jeden Bürgers. Der Schaden der durch Steuerminderung-und hinterziehung entsteht, drückt sich nicht nur durch fehlende Steuereinnahmen für den Staat aus sondern auch auf den nicht erfüllten Anspruch auf Gerechtigkeit eines jeden Steuerzahlers, insbesondere lokalen Unternehmen, die entsprechend mehr bezahlen müssen.
Für eine verantwortungsvolle und gerechte Steuerpolitik.
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Wir wollen den Wettlauf der Unternehmen um Steuervermeidung unterbinden und drängen auf europaweite Mindestsätze für Unternehmensteuern. Wir fordern die Erhebung von Quellensteuern auf alle Zins- und Lizenzzahlungen bei voller Erstattung der ausländischen Steuern. Damit würde sich der Praxis der Lizenzbox für die zahlreichen internationalen Großunternehmen, die sie derzeit anwenden, nicht mehr lohnen, da sie Steuern auf ihre fingierte Zins- und Lizenzzahlungen ins Ausland zahlen müssten, um ihre Gewinne in Deutschland zu mindern. Um Unternehmen und Finanzämter zu entlasten, fordert die SPD die Abschaffung sämtlicher ermäßigter Mehrwertsteuersätze mit Ausnahme von Nahrungsmitteln, Personennahverkehr und einem neuem ermäßigten Satz für Medikamente und Wohnungsbau.
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Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen 99 % der Unternehmen in Deutschland zählen zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Zugleich sind mehr als 60 % der Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen angestellt. Mit der steuerliche Forschungsförderung für KMU haben wir hier die letzte Legislaturperiode schon einen Schritt nach vorne gemacht. Wir wollen weitere Entlastungen wie die Anhebung der Kleinunternehmergrenze, die seit etwa 20 Jahren unverändert (nicht nennenswert)blieb, auch um Unternehmensgründungen zu erleichtern. In den ersten fünf Jahren von der Pflicht zur Kammermitgliedschaft befreien. Deutschland hinkt beim Breitbandausbau immer noch massiv hinterher. Wir setzen uns für einen Internetzugang mit 50 MBit als Grundversorgung und einem Verbot von Drosselungen nach einer gewissen Datenmenge ein. Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist allein nur über ein Glasfasernetz möglich. Von einer hohen Geschwindigkeit mit LTE hat der Verbraucher wenig, wenn sie nur einen Tag lang nutzbar ist und dann das Inklusivvolumen aufgebraucht ist. Deshalb setzen wir uns für eine Universaldienstverpflichtung wie in Finnland ein, die jedem Bürger ein bezahlbarer Breitbandanschluss mit einer volumenunabhängigen Mindestgeschwindigkeit garantiert. Damit auch ländliche Räume ein Mindestmaß an Internetanbindung haben. Der Staat verpflichtet sie im Rahmen einer Universaldienstverpflichtung, Breitbandzugang zur Verfügung zu stellen. Er subventioniert nur da, wo die Unternehmen das Netz nicht wirtschaftlich ausbauen und betreiben können. Wir wollen den Abbau von Bürokratie fördern. Daher möchten wir den Einsatz von E-Government fördern, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Steuererklärung auch online abzugeben oder ein Gewerbe anmelden zu können, wie es im vorbildlichen Estland bereits Realität geworden ist. Dazu benötigt es eine bessere Zusammenarbeit auf föderaler Ebene mit einheitlichen Standards. Auch unser Nachbarland Österreich ist uns hier weit voraus.
Wirtschaft
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Umwelt
CO2-Ausstoß sozialverträglich senken Die EEG-Umlage ist sozial ungerecht. Die Energiewende im Stromsektor wird vor allem von den VerbraucherInnen sowie von Handel und Gewerbe über Umlagen und Entgelte auf den Strompreis finanziert. Durchsetzungsstarke Akteure wie die Industrie haben weitgehend aus der gemeinsamen Finanzierung verabschieden können. Wir wollen die EEG-Umlage auf 2,5 Cent pro Kilowattstunde einfrieren. Um die restliche Kosten der Energiewende gerechter zu verteilen, wollen wir einen Energiewende Fonds finanziert aus Steuermitteln schaffen. Privathaushalte könnten so um Milliarden entlastet werden. Die bisherigen Privilegierungen beim Strompreis sollten auf Unternehmen beschränkt werden, die nachweislich im internationalen Wettbewerb stehen. Ausnahmen sollten nicht nach der Höhe des Stromverbrauchs entschieden werden, sondern ob diese Unternehmen energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen. Hierzu eignet es sich Sektoren zu privilegieren, die derzeit unter der EU-Emissionshandels-Strompreiskompensation fallen, das wären u.a. Chemie, Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer, Papier. Die durchschnittlichen Netzentgelte sind der größte Kostenblock auf der Stromrechnung der Verbraucher. Sie machen mehr als ein Viertel des Strompreises aus. Für Konzerne und Stadtwerke sollten Netzentgelte keine staatlich garantierte Lizenz zum Geld drucken sein. Wir wollen Transparenz bei der Netzfinanzierung und wirksame Kostenkontrollen durch Aufsichtsbehörden und Gerichte. Wir wollen einen geordneten Ausstieg aus der Kohle mit den Unternehmen zusammen. Es kann nicht sein, dass Kohlekraftwerke durch den Ausbau der erneuerbaren Energie ihren Überschuss in einem immer weiter steigenden Exportüberschuss von 60 Milliarden Kilowattstunden umwandeln. Die hohe Braunkohle- und Steinkohleerzeugung hat außerdem zusammen mit Netzengpässen dazu beigetragen, dass die abgeregelte Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den letzten Jahren drastisch gestiegen ist. Da die Betreiber für den nicht eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien entschädigt werden, entstehen durch die Abregelung zusätzliche Kosten, die zu Unrecht der Energiewende angerechnet werden. Deutschland, größter Braunkohleförderer der Welt, ist zugleich größter Exporteur von Braunkohlestrom. Wir wollen die CO₂-ineffizientesten Kohlekraftwerke stilllegen ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.
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Abstandsregelungen für Windräder sind wichtig, jedoch dürfen Partikularinteressen nicht die Energiewende gefährden. Der Ausbau der Windenergie auf dem Land darf durch willkürliche Sonderregelungen wie der 10-H-Regel nicht gefährdet werden. Die Energiewende ist in Deutschland nur mit de Windkraft möglich. Windenergie an Land ist zudem die preiswerteste Form von Strom aus erneuerbarer Energien. Die Länderklausel im Baugesetzbuch, die länderspezifische Regelungen für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen ermöglicht, wollen wir abschaffen. Bei der Ausweisung von Vorrangflächen wollen wir das Kriterium der Netzanbindungstärker stärker gewichten. Wir wollen einen konsequenten Einstieg in die Verkehrswende. Es kann nicht sein dass der LKW- Verkehr stetig zunimmt und der Schienenverkehr abgehängt wird. Es wird deutlich mehr Geld in den Straßenbau gesteckt als in die Schiene. Außerdem hat der Staat die LKW-Maut gesenkt, die Trassengebühr hingegen erhöht. Der Dieselpreis wird steuerlich begünstigt, der Strompreis ist dagegen gestiegen. Der LKW-Verkehr darf nicht weiter auf Kosten der Allgemeinheit subventioniert werden. Wir wollen das Dieselsteuerprivileg aufheben, eine Erhöhung der Lkw-Maut unter Einbeziehung von externen Kosten und die Ausweitung auf allen Straßen. Der Schienengüterverkehr wiederum benötigt Unterstützung, um gegenüber dem Lkw-Verkehr wieder attraktiver werden zu können. Dazu gehören die (Wieder-)Herstellung von Gleisanschlüssen und Umladebahnhöfen (zu wenig Güterbahnhöfe und Personal), der Netzausbau dort, wo schon jetzt Kapazitäten fehlen, Investitionen für Elektrisierung sowie Digitalisierung und eine Senkung der Trassenpreise. Wir wollen einen Fonds für kommunale Investitionen in den ÖPNV und eine moderne öffentliche Verkehrsinfrastruktur einrichten, dessen Verwendungszweck auch Investitionen in Wegenetze für den Fuß- und Radverkehr umfasst. Wir wollen geeignete gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen Radwege baulich von der Fahrbahn zu trennen, z.b durch Teilerhöhung des Radfahrstreifens oder eine schmale bauliche Abgrenzung zum Rest der Fahrbahn wie es in den Niederlanden und Dänemark der Fall ist. Wir wollen außerdem einen Grünpfeil für Radfahrer erlauben, das bedeutet das Rechtsabbiegen mit dem Rad bei Rot zu ermöglichen. In Frankreich, den Niederlanden oder den USA ist das längst Standard. Wie in Frankreich wolle wir ein Verkehrsschild einführen, das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel erlaubt. Deutsche Städte würden dann nicht gefährlicher. Sondern fahrradfreundlicher.
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Häufiges Umsteigen und ungünstige Wartezeiten halten viele Reisende vom Bahnfahren ab. Bisher sind die Züge im deutschen Nah-, Fern und Güterverkehr schlecht aufeinander abgestimmt. Was nützt die Fahrt im schnellen ICE, wenn „gewonnene“ Zeit durch lange Aufenthalte auf den Umsteigebahnhöfen wieder verrinnt? Wie es besser geht, zeigt zum Beispiel die Schweiz. Dort sorgt ein ausgeklügelter Fahrplan dafür, dass alle Züge auf wichtigen Bahnhöfen mindestens im Stundentakt verkehren und Reisende ohne langes Warten zur annähernd gleichen Zeit eintreffen und wieder abfahren können – egal, woher sie kommen und wohin sie wollen. Bahnfahren wird so noch bequemer. Das kann auch in Deutschland klappen. Mit einem bundesweiten Taktfahrplan, der Nah-, Fern und Güterverkehr intelligent aufeinander abgestimmt, dem Deutschland-Takt.Wir wollen dazu einen Langfristfahrplan entwickeln und dann die Infrastruktur daran anzupassen, damit die finanziellen Mittel für die Schieneninfrastruktur dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Wir fordern, dass die Dienstwagenbesteuerung soll abgesetzt werden soll, wenn das Fahrzeug einen CO2-Ausstoß von weniger als 120 g/km hat. Mit jedem Gramm, um das das Auto diesen Zielwert überschreitet, sinkt der Anteil absetzbarer Kosten im gleichen Maße. Der zu versteuernde geldwerte Vorteil richtet sich damit nicht nur an monatlich 1 % des Listenpreises sondern auch am CO2-Ausstoß des Fahrzeuges. Dadurch subventionieren die Steuerzahler keine umweltbelastenden Dienstwagen mehr, werden umweltschonende Dienstwagen attraktiver und dem Staat winken zusätzliche Einnahmen. Großbritannien und den Niederlanden dienen dafür bereits als Vorbilder.
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Für Datenschutz und Erhaltung der Bürgerrechte Wir wollen das Artikel 10-Gesetz neufassen, um die Unabhängigkeit der Kommission und die Kontrolle durch das Parlament zu gewährleisten Wir wollen eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), um eine klare Rechtslage im Bereich des Fernmeldegeheimnis bezüglich neuer Kommunikationstechnologien zu schaffen. Damit auch bei modernen Kommunikationsmitteln die Eingriffsgrenzen klar geregelt sind. Die Bestandsdatenauskunft erlaubt es Polizei und Geheimdienste sensible Daten über bestimmte Personen ohne jegliche Kontrolle zu erlangen. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Die Bestandsdatenauskunft darf nur mit einem konkreten Verdacht und einem Richtervorbehalt ermöglicht werden, um Zustände wie einst in der ehemaligen DDR zu vermeiden. Wenn Verfassungsschutz, BKA und Polizei auf sensible Daten zugreifen möchten, sind gewisse Anforderungen zu stellen das Mindeste.
Bürgerrechte
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