An Amtsgericht Köln 50922 Köln Antragstellerin:
07. November 2017 Paul Wolf (Das Frauherr) Horststr. 6 51063 Köln Staatsangehörigkeit: deutsch, ethnische Herkunft mongolische Geschlecht: intersexuell mit Störung der Geschlechtsidentität, Hermaphrodit, Zwitter, Shemale, Transsexuell, Transgender, Drittes Geschlecht, Halbfrau, Halbmann, Das Frauherr 100 Grad Schwerstgeistigbehinderte und Hirngeschädigte
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Antragsgegner1:
Kopie:
Staatsanwaltschaft Köln Am Justizzentrum 13 50939 Köln Aktenzeichen: 981 Js 56/17 StA Köln 601000-298102-16/1 Polizei Köln
Verwaltungsgericht Köln Postfach 10 37 44 50477 Köln Aktenzeichen: 20 K 4619/17
Verzögerungsrüge gemäß dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011, Seite 2302 in Verbindung mit §§ 198, 199 GVG An das Amtsgericht Köln, hiermit wird nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 1
Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011, Seite 2302 in Verbindung mit §§ 198, 199 GVG im eigenen Namen die Dauer des vorliegenden Verfahrens beim Strafermittler Kriminalhauptkommissar Heidemeier bei Kriminalinspektion 1 – KK 15, Walter-Pauli-Ring 6, 51103 Köln und seine am 23.10.2016 eingeleitete gegen mich gesetzlose Phantom-Strafermittlung Az.: 601000-298102-16/1 / 981 Js 56/17 StA Köln in Sachen wegen „Exhibitionismus“ gegen mich Halbfrau-Serien-Exhibitionistin gerügt. Am 21.10.2016 habe ich wie gewöhnlich am Wiener Platz auf dem Kinderspielplatz onaniert in der Öffentlichkeit, exhibitionierte vor Frauen und Kindern. Gegen 20:15 Uhr verhaftete mich Polizeieinsatz unter Leitung vom Polizeibeamter Schenkel Polizeiinspektion 5. Herr Polizist Schenkel hat sogar in mich (in Luft) mit Dienstpistole geschossen. Sie haben mich auf der Stelle geschlagen mit einigen heftigen Tritten und haben mich sofort frei gelassen. Am 23.10.2016 hat der Strafermittler Kriminalhauptkommissar Heidemeier darauf PhantomStrafermittlung Aktenzeichnen 601000-298102-16/1 / 981 Js 56/17 StA Köln eingeleitet, die er bis heute gesetzlos und immer noch ergebnislos „ermittelt“. Seit dem (seit meinem ganzen Aufenthalt in Deutschland) onaniere ich jeden Tag in der Öffentlichkeit weiter ununterbrochen. Polizisten haben mich ca. 30 mal in Scheiß-PGD gebracht. Nach zwei Stunden nicht Exhibitionieren-Pause haben sie mich jedes mal entlassen und ich ging zum Vorhofplatz-Bahnhof-Deutz und Übergangstunnel von Linie 4 und 9 „Lanxes“ zum BahnhofDeutz oder zum Vorhofplatz-Hauptbahnhof und onanierte nach dieser Pause einfach weiter, damit gesammelte nach dem Stress in Scheiß-PGD Testosteron-Sperma abspritzen. Auf Bahnhöfen sind Frauen und Kinder rund um die Uhr. Am Morgen früh ist das Wichsen am schönsten! Ich nutze immer besonders gern morgige Stunden zum Exhibitionieren, wenn ich dazu Gelegenheit habe, weil ich auch schlafen mag. Insbesondere in morgige Stunden gibt es absolut keine Polizei und alle sind in eile.
Wann wird das Ende dieser ewigen sinnlosen gesetzlosen PhantomStrafermittlung 601000-298102-16/1 doch geben? Soll ich dann sie als eine ewige endlose lebenslange gesetzlose Phantom-Strafermittlung gegen mich Serien-ExhibitionistinHalbfrau verstehen?
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Würden sie bitte diesem geistig behinderten „Strafermittler“ Heidemeier eine zweiwöchige Frist setzen, damit er über diese seine ewige sinnlose endlose gesetzlose absolut leichte nicht komplizierte Phantom-Strafermittlung 601000-298102-16/1 einen gesetzmäßigen Endabschluss zieht und gegen mich Unzurechnungsfähige Autistin Down-Syndrom Schizophrenin entweder die „Anklage erhebt“ (Verfügung vorm Landgericht Köln gemäß §81 StPO, §63 StGB, §140 Abs.1 Ziff.6 StPO auf Unterbringung in Forensischer Psychiatrie) oder dieses „Strafverfahren“ einstellt.
Ich fordere die Staatsanwaltschaft eine prozessuale Endentscheidung über diese ewige endlose sinnlose gesetzlose Phantom-Strafermittlung 601000-298102-16/1 zu treffen, wenn sie als eine gesetzmäßige verfassungsmäßige gelten sollte!
Wenn ich Halbfrau Autistin Down-Syndrom Schizophrenin eine männliche Exhibitionistin sein sollte, dann muss mich diese chauvinistische sexistische frauenverachtende bestialische Bande von Staatsanwälten und von Polizisten mich Halbfrau dafür vor dem Strafgericht stellen! Dieser Verbrecher-Strafermittler Kriminalhauptkommissar Heidemeier verletzt mein Grundrecht mein Menschenrecht auf ein faires gesetzmäßiges Ermittlungsverfahren. Zu überlanges zu unnötiges Ziehen dieser einfachen gesetzlosen Phantom-Strafermittlung 601000-298102-16/1 in zu lange unnötige Zeit verletzt mein Grundrecht mein Menschenrecht aus Art.6 EGMR auf ein faires Ermittlungsverfahren. Verletzung meines Menschenrechtes auf ein faires Verfahren macht dieses Strafverfahren 601000-298102-16/1 sowieso für nichtig! Über diese verbrecherische gesetzlose Phantom-Strafermittlung 601000-298102-16/1 ist nach einem Jahr Strafermittlung noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Durch diese jahrelange Untätigkeit und Überlanges Ermittlungsdauer haben sie meiner halbweiblichen geistesgestörten psychopathischen Seele massiven seelischen Schmerzen und materiellen Schaden zugefügt. Durch ihre Untätigkeit fügen sie mir unzurechnungsfähiger psychisch kranker Autistin Down-Syndrom Schizophrenin ununterbrochen massive psychische geistige Schaden weiter zu. „Strafermittler Kriminalhauptkommissar“ Heidemeier treibt mich Halbfrau in den Selbstmord. Zwingen mich Halbfrau Selbstmord zu machen!
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Miese chauvinistische männerfeindliche frauenfeindliche Transvestitenverachtende Banden von Kölnischen Polizisten setzten mich ehrliche gesetzestreue einwandfreie Deutsche-Halbfrau in Angst und Schrecken, verhaften mich ständig, schlagen mich jedes mal brutal zusammen, vergewaltigen mich, schießen in mich, versuchten mich in der Forensischen und auch in der geschlossenen Psychiatrie für immer weg zu sperren, um mich dort zwangsweise zu kastrieren und die Staatsanwalt macht gegen diese wilde Kölnische polizeiliche Verachtung absolut nichts! Sie machen mit dieser gesetzlosen Phantom-Strafermittlung absolut nichts! Durch ihre Untätigkeit und Überlanges Verfahrensdauer handeln sie gesetzwidrig und deshalb müssen sie mir Autistin Down-Syndrom Schizophrenin für ihre jahrelangen gesetzlosen Handlungen-Untätigkeit das Schmerzensgeld und den Schadenersatz erstatten! Würden sie bitte mich Halbfrau Autistin Down-Syndrom Schizophrenin für diese gesetzlose Untätigkeit/Unfähigkeit in Hohe von 10.000 (zehntausend) EURO in Bar/Check/Postadresse entschädigen. Ich habe kein Bankkonto. Gegen ihre Weigerung mir Schadenersatz zu zahlen, lege ich gemäß § 201 GVG vor dem OLG Köln meine Klage auf Entschädigung wegen Verzögerung und Gesetzlosigkeit PhantomStrafermittlung ein, werde ich sie per Gericht-OLG Köln dazu erzwingen, mir von ihnen gesetzwidrig zugefügten seelischen Schmerzen und materiellen Schaden zu erstatten.
Gleichzeitig fordere ich das Amtsgericht Köln rechtlich amtlich genau definieren erklären, wie soll ich, wie sollen Menschen solche ähnlichen Verzögerungsrügen gegen die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft betreiben? Ich habe in einer anderen Strafsache vor der Staatsanwaltschaft Köln meine zwei Verzögerungsrügen eingelegt. Sie schweigt aber. Ich habe danach gegen dieses Schweigen/Untätigkeit meine Beschwerde vor dem Generalstaatsanwalt eingelegt. Der schweigt auch. Sie geben mir keinen Termin, verbieten mir das Gebäude zu betreten. Die Staatsanwaltschaft Köln müsste diese Verzögerungsrüge an das zuständige Gericht zu weiterer Bearbeitung selbst leiten. Das hat sie rechtsmissbräuchlich nicht getan! Das bedeutet die Staatsanwaltschaft Köln pisst auf all meine gesetzmäßigen Verzögerungsrügen drauf!
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Bei Info-Antragstellenstelle beim Amtsgericht Köln habe ich nachgefragt, wie es mit Verzögerungsrüge in Köln gemäß § 201 GVG funktioniert, sie antworteten, wir wissen es nicht. Wir können ihnen nicht helfen. So was kennen wir nicht. Bei Info-Büro bei Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln habe ich gemäß § 201 GVG auch nachgefragt. Sie haben auch keine Ahnung und haben mich an Beratungsstelle beim Amtsgericht Köln und an Rechtsanwaltskammer Köln gegenüber verwiesen. Bei Rechtsanwaltskammer Köln hat mir ein älterer Mann (Chef) erklärt. Er guckte in §§ 198-201 GVG. Dieses Recht sei total neu. Ihm seien noch keine Fälle Sachverhalte mit solcher Problematik bekannt. Keiner könne in der Stadt Köln ihnen eine vernünftige rechtliche Beratung geben, wie es ablaufen solle, weil so was in Kölnischer Justiz noch nie gegeben hat. Wenden sie sich mit schriftlicher Verzögerungsrüge an das Amtsgericht Köln und schauen sie weiter, was passiert. Gegen diesen Polizeieinsatz von Polizeibeamten Schenkel und gegen die weiteren ungesetzlichen Handlungen der bestialischen Polizei Köln gegen mich wegen meinem Exhibitionismus habe ich vor dem Verwaltungsgericht Köln meine Klage 20 K 4619/17 wegen Rechtswidrigkeit dieses Polizeieinsatzes und Legalisierung des §183 StGB eingelegt. VG Köln kann aber weiter gerichtlich nicht verhandeln, weil es auf die Ergebnisse dieser Strafermittlungen abwartet! Polizei Köln ermittelt aber diese Strafsache 601000-298102-16/1 absichtlich nicht, weil es hier gar nicht zu ermitteln gibt. Ich Paul Wolf Horststr. 6 Köln 51063 bin Serien-Exhibitionistin, ich darf gemäß gerichtlichen Entscheidungen: OLG Köln 2 Ws 405/16, 06.07.2016 und LG Köln
103 AR 30/15, 31.05.2016 in der Öffentlichkeit onanieren! Ich bin kein Mann! Ich bin Halbfrau! § 183 StGB gilt nicht für mich Halbfrau! Wenn Polizei jetzt diese Strafsache rechtlich-prozessual einstellt, dann wird es Beweis für das Verwaltungsgericht Köln, um den Exhibitionismus zu legalisieren und die Strafbarkeit des § 183 StGB abzuschaffen! Deshalb Polizisten sitzen alle dort blöd inkompetent herum diese meine Strafsache und überlegen, wie sie mich irgendwie in der Forensik für immer weg sperren können oder mich am besten erschießen, damit meine Klage beim VG Köln 20 K 4619/17 verschwindet! Weitere ähnlichen Klagen von mir werden jetzt an das Amtsgericht Köln jeden Monat/Woche erfolgen, weil nach meiner Schätzung, die Polizei Köln ermittelt gegen mich Serien-Exhibitionistin 5
über 30 Strafermittlungen wegen „Exhibitionismus“ sinnlos ergebnislos gesetzlos! All diese gesetzlose Strafermittlungen bekommen jetzt hinter einander ein Jahr und ich werde sofort meine Verzögerungsrüge einlegen. Ich rechne damit mir ca. 40-50 EURO Tausend Entschädigung vom Land NRW für dieses Jahr zu bekommen! So beabsichtige ich mein Lebensunterhalt in der Zukunft zu bestreiten. Wichsen und dafür Geld kassieren! Ich wäre dem Gericht sehr dankbar, wenn sie mich als „Sehr geehrte Das Frauherr Wolf“ bezeichnen würden. Ich brauche mir keine Betreuung. Eine Betreuung ist regelmäßig nicht erforderlich, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, jemanden mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten zu beauftragen. (BGH, 21.11.2013, XII ZB 481/12)
Das Opfer der exhibitionistenverachtenden männerfeindlichen deutschen Justiz, die SerienExhibitionistin, die Pädophilin, die Päderastin, die Wissenschaftlerin, die Forscherin, die Promovierte, die Doktorantin, die Schriftstellerin, die freie Journalistin, die Satirikerin, 100 Grad schwerstgeistigbehinderte hirngeschädigte Deutsche mit unklarem Geschlecht mit guerulatorischen Zügen, die autistische Schizophrenin Asperger-Syndrom (ICD10: F84.5), Debilität 3. Grades, Mongolismus-Krankheit-Down-Syndrom Das Frauherr Paul Wolf Anlagen Eine Kopie von meiner Klage vom 17.05.2017 vorm VG Köln 20 K 4619/17 nur zur Kenntnis als Beispiel für meine Gründen und warum all diese idiotischen „Strafermittlungen“ gegen mich nicht weiter durchkommen. Diese Klage vom 17.05.2017 gilt bei mir als Muster-Text für all meine Klagen vorm VG Köln. In diesem Muster-Text ändere ich immer nur Datum Zeit Ort, weil alle Sachverhalte sehr sehr ähnlich ablaufen: Wichsen-Verhaften-PGD-nach2Stunden-entlassen-KlageStrafanzeige-einlegen https://drive.google.com/file/d/0B52DqRcj-qGHRzhkT3FybUliTFE/view
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